Folgend die Aussendung des Tourismusverbands Mühlviertel in Bezug auf das Mountainbiken auf Forststraßen in unserer Region (wurde an Gemeinden und diverse Vereine weitergeleitet):
Leider kam es in den letzten Wochen vermehrt zu unerlaubten Befahrungen von Forststraßen im Mühlviertel durch Radfahrer*innen.
Um ein gutes Miteinander zu gewährleisten und die touristischen Wege auch in Zukunft offen zu halten ist es von großer Bedeutung, nur die freigegeben Wege zu benutzen und Grundeigentümern sowie dem Forstpersonal mit Respekt zu begegnen.
++AUSSENDUNG 2025++
Radfahren und Natur genießen: Regeln für ein respektvolles Miteinander auf Forststraßen
Die sommerlichen Temperaturen bieten die perfekte Gelegenheit, die Natur auf dem Fahrrad zu erkunden und die erfrischende Luft der Wälder zu genießen. Doch um die Balance zwischen Freizeitaktivitäten und Naturschutz zu wahren, ist es entscheidend, bestimmte Regeln einzuhalten. In den letzten Wochen kam es vermehrt zu unerlaubten Befahrungen von Forststraßen im Mühlviertel durch Radfahrer*innen, die nicht nur die Regeln missachteten, sondern auch das Forstpersonal respektlos behandelten. Für ein harmonisches Miteinander ist es wichtig, sich an die geltenden Bestimmungen für die Nutzung von Forststraßen zu halten.
Regeln für die Nutzung von Forststraßen
Radfahren ist ausschließlich auf freigegebenen und gekennzeichneten Forststraßen sowie öffentlichen Wegen gestattet. Motorisierte Fahrzeuge und Reiten sind auf diesen Strecken verboten. Müllentsorgung, Lagerfeuer und andere Störungen sind untersagt. Forstschutzorgane haben das Recht, Identitätsfeststellungen durchzuführen und bei Bedarf
Personen vorläufig festzunehmen. Wer von einem Forstschutzorgan angesprochen wird, ist verpflichtet, kooperativ zu handeln.
Appell für ein respektvolles Miteinander
Um ein gutes Miteinander zu gewährleisten und die touristischen Wege auch in Zukunft offen zu halten ist es von großer Bedeutung, nur die freigegeben Wege zu benutzen und Grundeigentümern sowie dem Forstpersonal mit Respekt zu begegnen. Vereine, Tourismusverantwortliche und Radgruppen sind aufgerufen, ihre Mitglieder und Gäste über die geltenden Bestimmungen zu informieren und ein rücksichtsvolles Verhalten im Wald zu fördern. Nur durch gemeinsames Engagement kann ein harmonisches Miteinander gewährleistet werden.
Update 2026 - Gravelbike / Velorama
Für etwas Verwunderung sorgt innerhalb der Mountainbike-Szene, dass die Regeln zur Nutzung von Forststraßen bzw. der Appell für ein respektvolles Miteinander offenbar nicht für „Velorama“ – das 2026 neu entwickelte eigene Gravel-Produkt des Tourismusverbands Mühlviertel gilt und mehr Radfahr-Gäste in die Region holen soll.
Bewusstseinsbildung und gegenseitige Rücksichtnahme dürften offenbar für das Thema Gravelbike und Rennrad im öffentlichen Verkehr und auf Privatgrundstücken egal sein, obwohl vor allem ortsfremdes Publikum mit dem Angebot angesprochen werden soll.
„Menschen, die selbstbewusst ihr Ding durchziehen. Logisch – hier bremst du für niemanden – das musst du auch nicht. Denn hier bist du ganz bei dir.“ (Bild2)
Die, teils auch 1:1 als Mountainbiketour vorhandenen, Graveltouren werben öffentlich „mit großen Abenteuern“ wenn „der Umweg plötzlich die beste Entscheidung des Tages ist“. Untertitelt mit „WTF (=What the Fuck) is GPS?“ werden vom Weg abzweigende querfeldeinfahrende Radfahrer in positiver Weise gefilmt. (Bild1)
Allgemeine Hinweise bzw. ein Unterpunkt zu Nutzungsregeln, Fairplay oder vertraglich fixierten Öffnungszeiten der Touren sucht man auf der offiziellen Velorama-Website vergebens. Auch zahlreiche Detailtouren weisen keinerlei Hinweise dazu auf (Bild4). Geworben wird dafür aber mit „Sonnenuntergang im Mühlviertel“ (Bilddetailbeschreibung/Bildtag Bild 1) obwohl zahlreiche Touren zumindest entsprechend der MTB-Fairplay-Regeln bereits eine Stunde vor Sonnenuntergang geschlossen wären.
Manche öffentliche Routenführungen (insgesamt wird mit 108 Touren geworben) dürften wohl auch kaum mit allen Grundeigentümern oder zuständigen Wegerhaltern abgesprochen worden sein. Als Beispiel in Oberneukirchen (Bild3), obwohl die Touren auch auf großen internationalen Plattformen wie Strava, Komoot und Outdooractive plubliziert werden sollen.
Neben Eigentums- und Naturschutzinteressen ist dies auch haftungsrechtlich für die Wegerhalter (also oftmals die Grundeigentümer) problematisch und schürt Konfliktsituationen mit Radfahrern. Vor allem, da einige Touren durchaus aufgrund gewerblicher Interessen geplant wurden – Start- und Ausgangspunkt der Routen liegen vielfach bei Velorama-Hotelpartnern, die über ein Beteiligungsmodell „partizipieren“ und diverse Qualitätskriterien erfüllen müssen (z.B. Bananen für die Tour bereitstellen).
Sprich: Ein Partnerbetrieb zahlt beispielsweise 6.500€ an den Tourismusverband und bekommt dafür 5 eigene Velorama-Touren, die auch über Privatgrund führen könnten.
Daher unser Appell: Gravelfahrer sind rechtlich Mountainbikern gleichgestellt. Haltet Öffnungszeiten ein, respektiert andere Erholungssuchende, Grundeigentümer und die Natur. Unsere Fairplay-Regeln wie am Roadlberg oder Pfenningberg könnt ihr als Richtwert für eure Touren verwenden. Bitte beachtet, dass zahlreiche Touren aus dem Velorama-Netz eigentlich einer Wintersperre unterliegen – zumindest wenn ihr damit auf einem Mountainbike fahren würdet.
Besucht außerdem die oberösterreichweite Initiative „In unserer Natur“, in der sich 16 Stakeholderorganisationen dazu bekennen, die Natur gemeinsam nachhaltig zu erhalten und sich für ein harmonisches Miteinander einzusetzen.
Wir wünschen euch eine angenehme Zeit – mit Verständnis, Respekt und Verantwortung.