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Rauchverbot in der Waldbrandschutz-Verordnung

🚭 Bitte beachtet, dass die aktuelle Waldbrandschutz-Verordnung auf unseren Trails auch ein Rauchverbot beinhaltet! 🫡

Diese Schutzverordnung gilt nicht nur direkt in den Waldflächen, sondern auch für jegliches Anzünden von Feuer auf den Wiesen, Parkplätzen und Straßen im Einzugsbereich von Wäldern. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und möglicher Windböen ist dieser Einzugsbereich sehr breit ausgelegt und gilt auch auf den Zufahrtsstraßen zu den Trails und/oder Besucherparkplätzen. Auch die von manchen Erholungssuchenden immer noch praktizierte „Gipfeltschick“ ist derzeit absolut tabu! 🙅

Am Pfenningberg wurden nun weitere Infotafeln von Grundeigentümern aufgehängt, da vor allem bei den (mit dem Auto erreichbaren) Aussichtspunkten immer wieder Tschickstummeln auf den Boden geworfen werden. In der Vergangenheit wurde hier trotz akuter Flurbrandgefahr sogar offenes Feuer entzündet 🤔🪵🔥

⚖️ Die Waldbrandschutz-Verordnung sieht bei Erwischtwerden Strafen bis zu 7.270 Euro oder vier Wochen Freiheitsstrafe vor und ist im Bezirk UU bereits seit 9. April, im Bezirk L seit 23. April gültig!

🚰 Bitte beachtet bei euren Ausfahrten, dass direkt bei den Pfenningberg-Trails auch keine Trinkwassermöglichkeiten vorhanden sind. Auf den Roadlberg-Trails steht unter der Woche jeweils ein Getränkekühlschrank für euch beim Gasthaus Roadlhof und beim Popaflo Bikeshop bereit!